Gibt es ein Menschenrecht auf eine saubere Umwelt und wenn ja, wer ist dafür verantwortlich? Ist Wirtschaftswachstum ohne Ausbeutung der Umwelt möglich? Solche Fragen stehen im Zentrum des diesjährigen Internationalen Menschenrechts Forums Luzern zum Thema „Menschenrechte und Umwelt“.
Diese Fragen, sind sehr interessant und sie werden kontrovers diskutiert, ganz besonders in der Politik, wenn wir im Rat konkrete Klimaziele bestimmen, CO2-Grenzwerte festlegen oder über die Einführung einer CO2-Abgabe diskutieren. Ich bin überzeugt dass keiner im Rat dem Bürger im Grundsatz das Recht absprechen würde, in einer intakten Umwelt zu leben, sauberes Wasser zu trinken und vor Naturkatastrophen geschützt zu werden. Doch ist ein solches Recht ein Menschenrecht?
Hier wird die Diskussion kontrovers: denn wenn es so etwas wie ein Menschenrecht auf Umwelt gibt, was genau garantiert dieses Menschenrecht? Wie soll der Gesetzgeber ein solches Recht definieren und ausgestalten? Wo soll es anfangen, wo aufhören? Und: Wer soll die Verantwortung übernehmen für die Einhaltung und Durchsetzung? Muss der Staat uns vor Umweltkatastrophen wie Überschwemmungen oder starken Erdrutschen schützen?
Man könnte es sich leicht machen und sagen, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten in erster Linie vor unzulässigen staatlichen Eingriffen zu schützen sind. D.h. dass der Schutz der Menschenrechte immer nur in Situationen greift, in denen der Staat die Freiheiten der Bürger unzulässig einschränkt. Es könnte behauptet werden dass dies gerade nicht der Fall sei, wenn nicht der Staat, sondern die Natur in diese Freiheiten eingreift.
Doch dieses Argument greift zu kurz. Wer dem Staat jegliche Verantwortung abspricht vergisst, dass Menschenrechte auch eine institutionelle Funktion haben, denn sie enthalten grundlegende Wertentscheidungen für das ganze staatliche Handeln und deshalb muss der Staat mit geeigneten und zumutbaren Massnahmen darauf hinwirken, dass ein Menschenrecht auf eine saubere Umwelt akzeptiert wird und sich auch unter den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern verwirklicht.
Die Bedeutung einer solchen geradezu moralischen Pflicht des Staates und der Staatengemeinschaft im Zusammenhang von Menschenrechten und Umwelt zeigt sich sehr anschaulich am Beispiel des Menschenrechts auf Nahrung und auf Wasser. Es ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar, dass heute ernsthaft diskutiert wird, Agrotreibstoffe herzustellen aus Pflanzen, die den Menschen, vor allem in Entwicklungsländern, als Nahrung dienen.
Eine intakte Umwelt ist Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt sauberes und genügend Wasser zur Verfügung steht. Stellen Sie sich vor: Der Vierwaldstättersee vor diesem Gebäude ist komplett ausgetrocknet. Die Landwirtschaft im Oberlauf der Zuflüsse verbraucht alles Wasser. Sie müssten jeden Tag 20 Liter Wasser abkochen, weil es schmutzig und leicht braun aus dem Wasserhahn fliesst. Wasser ist sehr knapp und teuer. Nur noch die Reichsten können es sich leisten, den Garten zu wässern. Sie müssten froh sein, wenn Sie jeden Tag genügend Wasser zum Trinken haben.
Was ich hier beschreibe, ist bei uns Gott sei Dank nicht der Fall! Wir leben in einem sehr gut entwickelten Land an einem wunderbaren Ort. Geografisch befinden wir uns im Wasserschloss Europas. Wir haben eine angepasste Gesetzgebung und eine gute Konjunktur. Wir sind privilegiert. Wir können unseren Wasserverbrauch von mehr als 160 Litern pro Tag und Person problemlos decken.
Doch nicht sehr weit weg von uns herrscht arge Wasserknappheit. In der Schweiz haben wir rund 10mal mehr Wasser für den täglichen Gebrauch zur Verfügung als in den Ländern des Südens. Ein durchschnittlicher Bürger im Sudan oder Angola verbraucht weniger als 20 Liter pro Tag. Dies auf Kosten von Lebensqualität, Hygiene und Gesundheit.
Ist es also Aufgabe der Einzelstaaten und der Staatengemeinschaft, ein Menschenrecht auf Umwelt, auf Nahrung – auf sauberes und vor allem genügend Wasser – zu garantieren? Ich meine, wir sind verpflichtet, darauf hinzuwirken.
Doch dem Staat kann nicht die ganze Verantwortung alleine zugemutet werden. In die Pflicht zu nehmen ist jeder Einzelne, aber auch die Wirtschaft. Leider nur waren häufig wirtschaftliche Interessen und das Denken an den kurzfristigen unternehmerischen Erfolg dafür verantwortlich, dass viele Staaten bisherige Vorschläge zur Einführung eines Menschenrechts auf Umwelt nicht für umsetzbar hielten und daher nicht akzeptierten. Die Meinung war, dass Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit ohne Eingriffe in die Umwelt und insbesondere der Ausschöpfung natürlicher aber knapper Ressourcen nicht möglich seien.
Aber gerade die Wirtschaft kann in ihren ureigenen Interessen berührt sein, wenn sich Umweltbedingungen verschlechtern. Der Klimawandel etwa kann die Effizienz von Investitionen in Ressourcen und die Erreichung wirtschaftlichen Erfolges direkt betreffen. Denn langfristig
sind Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit nur in einer intakten Umwelt möglich. Ein Menschenrecht auf eine saubere Umwelt bietet daher auch Unternehmen Schutz. Menschenrechte und Grundfreiheiten wie etwa die Eigentumsgarantie oder die Wirtschaftsfreiheit bedürfen zu ihrer Verwirklichung Schutz vor schädlichen Umwelteingriffen.
Doch was können einzelne Unternehmen konkret tun? Welchen Beitrag können sie leisten, um selber auf die Verwirklichung eines Menschenrechts auf Umwelt hinzuwirken? Lassen Sie mich ein Beispiel erwähnen, welches ich aus eigener Erfahrung kenne. In unserer Unternehmung haben 1984 beschlossen die lösungsmittelhaltigen Produkte aus dem Klebstoff-Angebot zu eliminieren und keine Rohstoffe zu verwenden, die umweltgefährdend oder schwer abbaubar eingestuft sind. Bei der Entwicklungsarbeit wurden diese Rohstoffe unternehmensintern verboten. 1990 haben wir einen Umweltfranken eingeführt. Damit wurden die Produkte künstlich verteuert und unsere Mitarbeiter, die an der Bruttomarge beteiligt sind, damit gestraft. Der Effekt des Umweltfrankens ist für alle Beteiligten überraschend gewesen, denn die Anzahl von kritischen Rohstoffen enthaltenden Produkte ist innert Jahresfrist von 238 auf 69 gefallen. 1991 ist dann das endgültige Aus für lösungsmittelhaltige Klebstoffe gekommen und die Produkte wurden aus dem Sortiment gestrichen.
Aufgrund solcher Erfahrungen als Unternehmerin bin ich überzeugt, dass die Interessen der Wirtschaft längerfristig nicht gegen Umweltschutzinteressen und dem Menschenrecht auf Umwelt ausgespielt werden dürfen. Vielmehr geht es darum, die verschiedenen involvierten Interessen gegeneinander abzuwägen. Als Ständerätin ist es mir ein Anliegen, dass eine solche Interessenabwägung im politischen Prozess möglich ist. Es ist mit Blick auf die Herstellung praktischer Konkordanz darauf hinzuwirken, dass sich ein Menschenrecht auf Umwelt realisieren lässt – zum Wohle nicht nur der Einzelnen, sondern zur Entwicklung und für die Wohlfahrt aller.
Das 5. Internationale Menschenrechtsforum Luzern zum Thema „Menschenrechte und Umwelt“ bietet eine hervorragende Plattform, um die Grundlagen zu schaffen, die für eine solche Interessenabwägung im politischen Prozess notwendig sind.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Namen des Patronatskomitees des IHRF zwei spannende, anregende und interessante Forumstage hier in Luzern.